Rechtsprechung
BGH, 09.03.1951 - I ZR 38/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 437
- DB 1951, 343
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87
Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der …
Die Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten ist nicht erforderlich (BGH, Urt. vom 9. März 1951 - I ZR 38/50, NJW 1951, 437; BGHZ 6, 121, 123); er braucht von der Gutschrift auch keine Kenntnis zu erlangen (vgl. Liesecke WM 1975, 229). - BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51
Erfüllung durch Banküberweisung
Mit dieser Fragestellung hat auch der 1. Zivilsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 9. März 1951 - I ZE 38/50; NJW 1951, 437 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des EG entschieden, dass der Begünstigte bei der Banküberweisung ein unmittelbares Recht auf Auszahlung des überwiesenen Betrages mit der Gutschrift erwerbe und die Annahme der Gutschrift durch den Begünstigten nicht erforderlich sei. - BGH, 27.04.1954 - I ZR 175/52
Rechtsmittel
Tatsächlich hat diese Überweisung bereits in dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Berliner Girokonto der Beklagten (1. oder 3. April 1945) zu einem Rechts- und Vermögensübergang geführt (BGH 9. März 1951 - I ZR 38/50 - in NJW 1951, 437 Nr. 1).